Ärztlich angeordnete pflegerische Leistungen sind durch die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Zusätzlich zum Selbstbehalt und der Franchise gehört die Patientenbeteiligung. Diese beträgt 20% der verrechneten Kosten für die Pfegeleistungen nach der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV).
Der maximale Betrag im Kanton Aargau (Januar 2022) beträgt CHF 15.35 pro Tag.
Abklärung und Beratung:
76.90 CHF pro Stunde
Behandlungspflege:
63.00 CHF pro Stunde
Grundpflege:
52.60 CHF pro Stunde
Haushalt . Begleitung- Betreuung
Haushalt Unterstützung
48.00 CHF pro Stunde
Individuelle Begleitung/Betreuung
48.00 CHF pro Stunde
Intensivbetreuung (Demenz/Palliativ)
53.00 CHF pro Stunde
Zuschläge
Zuschläge für Wochenende und Feiertage
7.20 CHF pro Stunde
Zuschläge für Abendeinsätze
7.20 CHF pro Stunde
Bedarfsabklärung für Haushalt/Betreuung/Begleitung
55.00 CHF pro Stunde
Nachteinsätze auf Anfrage/nach Bedarf
Die Preise verstehen sich exklusiv der Mehrwertsteuer von 7.7%